Totalitäre Herrschaft der Justiz
1.Richterin Kurtze in Landau Pfalz verhaftete 2017 einen Westdeutschen der mehrmaliges Opfer von Gewaltstraftaten war und deportierte aus ihrem Bundesland nach Bayern. Dabei war ihr klar das es keine schwerwiegende Sache war denn es gab keinen Schaden an PKW oder Personen der Tatbestand war Gefährdung des Straßenverkehrs ohne Unfall und Schaden. Also eine geringfügige Sache. Dann war ihr klar das die belanglose Sache bei ihrer Verhaftung schon 5 Jahre zurücklag. Da ist schon die Verjährungsfrist eingetreten.
Das alles kratzte die Richterin überhaupt nicht.
2.Als Sie dann noch ein entlastendes Foto zu Gefährdung des Straßenverkehrs vom Verhafteten vorgelegt bekam das auch auf seinen Internet Seiten ist, da kratzte sie das auch nicht. Komisch auf diesem Foto ist eine Baustelle zu sehen die mit Bauzäunen abgesperrt ist und wo der Asphalt aufgerissen ist. Im Klartext dort kann gar kein Auto fahren und auf kein Unfall oder ein Beinahe Unfall passiert sein. Und auch kein Tatbestand zu Gefährdung des Straßenverkehrs gegeben sein.
Die Richterin hatte juristisch hier nicht drauf gegeben das die Prozessrechte die einen Angeklagten oder Untersuchungshäftling schützen sollen ALLE zu Ablehnung der Verhaftung bei ihr führen mussten.
3.Und das war ihr auch VOLL bewusst. Sie hatte zunächst den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit grob und vorsätzlich missachtet weil ihr voll klar war das ohne Schaden in einem Strafverfahren Zwangsmittel wie Untersuchungshaft nicht angeordnet werden darf.
4.Dann hatte sie den Grundsatz der Notwendigkeit eines hinreichenden oder einfachen Tatverdachts und damit von ausreichenden Beweisen mit den Füssen getreten, denn das Foto der Baustelle wo gar kein PKW FAHREN KANN UND AUCH KEIN UNFALL PASSSIEREN KANN DAS INTERESSIERTE SIE NICHT !
5.Weiter hasst sie auch den Grundsatz des Beschleunigungsgebotes und der ultimativen Rechtsvorschrift der Verjährung dazu. Wenn nach 5 Jahren wenn die Verjährung schon eingetreten ist bei einer belanglosen Sache ohne Schaden die Justiz in einem anderem Bundesland sich nicht bewegt hat, dann ist der Bürger von weiteren belastenden Handlungen der Justiz zu schützen und die Verjährungsfrist ist die letzte Sicherheitsvorkehrung die automatisch eintritt um den Bürger zu schützen. Es geht hier um das grundsätzliche Aufzeigen dieser Schutzvorschriften und nicht um die juristischen Einzelheiten wann die Verjährung bei einem laufendem Verfahren eintritt.
6.Der Grundsatz des Aufklärungsgebotes alleine bei einer gesperrten Strasse die unbefahrbar ist und wo keine Gefährdung des Strassenverkehrs passiert sein konnte zumal 5 Jahre vor der Verhaftung in Landau in 2017 den kratzt die Richterin auch nicht. Also wenn die Justiz in Bayern wo der Verhaftete von 2012 ab Anklage bis 2015 lebte das nicht aufklärte dann ist der Zug abgebfahren wenn nichts aufgeklärt wird. Wenn dann 2 Jahre später als der Verhaftete in der Pfalz bei Landau wohnte ohne Aufklärung zu Sperre der Strasse wieder verhaftet werden soll wegen dem Verfahren in Bayern, dann ist der Zug abgefahren. Das Prozessrecht schützt den Bürger vor einem groben Mangel an Aufklärung zum Tatverdacht und den Beweisen und nach 5 Jahren nach Tat ist auch die gesetzliche Verjährungsfrist eingetreten. Ist zudem kein Schaden eingetreten an PKW und Personen dann ist bei eine GESAMTBETRACHTUNG bei Untersuchungshaft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben. As alles war der Richterin VOLL BEWUSST.
7.Der Richterin Kurtze war auch die Tatsache der mehrmaligen Verletzungen und am Verhafteten begangenen Gewaltstraftaten herzlich gleich. Sie konnte bei der in 2017 bei ihrer Verhaftung letzen Verletzung am Kopf nach Überfall auf dem Wohngrundstück in Bayern auf dem Dorf nichts besonders finden das sie alleine oder in der Gesamtbetrachtung zur e Ablehnung der Verhaftung oder zur Aussetzung des Haftbefehls unter Auflagen in der Pfalz gebracht hätte.
8.Die Mittteilung des Verhafteten an sie das die dieselbe Staatsanwaltschaft die das Verfahren wegen dieser Verhaftung durchführte wegen der schweren Kopfverletzung nicht mal ein Vorermittlungsverfahren einleitete obwohl KFZ Kennzeichen der Gewalttäter mitgeteilt wurden kratzte Richterin Kurze auch nicht.
9.Prozessrechtlich kann jede Richterin leicht erkennen das wenn ein Opfer einer Gewaltstraftat in Bayern von der Justiz dort ignoriert wird das er sicher dort in anderen Verfahren die gegen ihn gerichtet sind kein faires Verfahren bekommt. Hat ein Opfer einer Gewaltstraftat noch die Generalstaatsanwaltschaft und das Oberlandesgericht Bamberg erfolglos gebeten die Ermittlungen wegen der schweren Kopfverletzung einzuleiten und wurde darauf nicht reagiert dann ist jede Deportation wegen einer geringfügigen Sache die auc noch 5 Jahre bei der Verhaftung in 2017 in Landau zurückliegt aufzuschieben und die Akte anzufordern aus Bayern oder ganz abzulehnen alleine und aus der Gesamtbetrachtung aller hier gezeigten Gründe.
Richterin Kurte hat das RECHT BEWUSST und VORSÄTZLICH mit BEIDEN FÜSSEN GETRETEN.
Das ist die totalitäre Herrschaft der feministischen Justiz der Pfalz mit einer Ministerpräsidentin Dreyer die auch Staatsanwältin war.
a) Ist das Verhalten der pfälzischen Richterin Kurtze nicht ein Zeichen dafür das sie in konspirativer Art und Weise die politische Verfolgung dieses Bürgers wegen der Verschleierung eines Mordes von NAZIS an einem ausländischen Kind in der NAZI Hochburg und NPD Hochburg Sebnitz in Sachsen weiterbetriebt ? Denn um von diesem Mord abzulenken wurde dieser Bürger der in der Pfalz zur Schule ging schon in der Justiz in Sachsen misshandelt und falsch beschuldigt und von einem Busfahrer falsch beschuldigt. Den letzten Rest gaben ihm aus Bayern stammende Richter in Dresden.
b) Und das diese politische Verfolgung durch Richterin Kurtze weiterging wegen NAZI Sebnitz nach seiner Flucht aus Sachsen in 2008 nach Bayern Aschaffenburg im Wahlkreis vom bay. Justizminister Bausback und dem Vors des Rechtsausschusses des Bundestages Norbert GEIS beide CSU mit dem Verfahren das hier zur Verhaftung in Landau Pfalz führte und das hier beschrieben ist ???
c) In Sachsen wurde ein Busfahrer der munter des Bus nach Dienstplan weiterfuhr angeblich brutal zusammengeschlagen gewürgt von Hinten und durch die hintere Bustüre brutal aus dem Bus getreten. Ein Krankennotransport den es im Polizeibericht nicht gibt wurde von der Staatsanwaltschaft dazugedichtet. Dafür wurde in 2 Jahren dieser Bürger einmal an der polnischen Grenze bei Berlin verhaftet und nach Sachsen deportiert und ein Jahr später an der österreichisch-bayrischen Grenze.
Später stellte sich heraus das ALLES erlogen war auch der Krankentransport durch den Staatsanwalt !